Silovermietung

Die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Sattelaufliegern gilt ausschließlich für alle unsere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vermietung von Sattelaufliegern.

Diese Bedingungen wurden ebenfalls beim Amtsgericht Limburg, Niederlande, hinterlegt und werden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ungeachtet anderer Haftungsbeschränkungen, die Limpens möglicherweise geltend machen kann, ist die Haftung von Limpens jederzeit auf den Betrag des konkreten Auftrags beschränkt, auf den sich der Schaden bezieht, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit seitens der gesetzlichen Geschäftsführung von Limpens.

Niederländisches Recht gilt für alle Aktivitäten, an denen Limpens beteiligt ist.

Das Amtsgericht Limburg, Standort Maastricht, ist ausschließlich zuständig für eventuelle Streitigkeiten.

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